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Der Einsatz von Smartphones in Betrieb und
Verwaltung
Letzte Bearbeitung:
13.04.2012
Übersicht
Allgemeines
Typische Probleme
Rechte des Betriebsrats
Aktuelle Seminare
Literatur
Internet-Adressen
Allgemeines
Was kommt dabei heraus, wenn man ein Handy mit einem
Notebook kreuzt? Ein Smartphone. Nicht nur im privaten Bereich,
sondern zunehmend auch für berufliche Zwecke werden Smartphones
eingesetzt - und die können weit mehr als nur telefonieren. Sie sind
letztlich ein vollwertiger leistungsfähiger Computer, mit allen Vor-
und Nachteilen aus Sicht der MitarbeiterInnen. Deshalb wird der
Einsatz von Smartphones (iPhone, Tablet-PCs, PDAs, Blackberry-Geräte
etc.) immer mehr auch zum Thema des Betriebs- und Personalrats.

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Typische Probleme
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Darf das betriebliche Smartphone auch privat genutzt
werden und umgekehrt? Gibt es für Smartphones etwas Ähnliches wie die
TwinCard für Handys?
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Welche Vor- und Nachteile hat BYOD ('Bring Your Own
Device') für die MitarbeiterInnen?
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Welche Möglichkeiten der Verhaltens- oder
Leistungskontrolle der MitarbeiterInnen bieten die Smartphones (z.B. in
Bezug auf die Lokalisierbarkeit) und wie können diese begrenzt bzw.
verhindert werden?
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Wie ist der Datenschutz, insbesondere auch die
Datensicherheit, auf dem Smartphone gewährleistet?
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Was leisten die Mobile Device Management-Programme
(MDM) und welche Probleme für die MitarbeiterInnen entstehen dabei?
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Dürfen neue Apps einfach so installiert werden oder
hat der BR/PR dabei ein Mitspracherecht?
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Wie sollen die MitarbeiterInnen für die Nutzung der
Smartphones qualifiziert werden?
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Muss der/die MitarbeiterIn immer erreichbar
sein, auch außerhalb der Arbeitszeit?
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Rechte des Betriebsrats
Informationsrechte
Mitbestimmungsrechte (notfalls über
Einigungsstelle erzwingbar)::
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§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnung und Verhalten im
Betrieb)
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§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Verhaltens-
oder Leistungskontrolle); wichtig:
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Der BR hat eine umfassende MB bei der Einführung
und Nutzung von Smartphones
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Auf der Grundlage dieses Mitbestimmungsrechts kann der
Betriebsrat verlangen und durchsetzen, dass mit ihm eine entsprechende
Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird.
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§ 98 BetrVG (Qualifizierung)
Kontrollrechte
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Literatur
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Däubler: ‚Gläserne
Belegschaften? Datenschutz in Betrieb und Dienststelle‘, 5. Auflage, 2010,
BUND-Verlag, 49,90 €
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Gola, Wronka: 'Handbuch zum
Arbeitnehmerdatenschutz', 5. Auflage, 2010, Datakontext-Fachverlag, 89,00 €
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Kiper: ‚Umgang mit Bordcomputern,
Ortungssystemen und Smartphones‘, hrsg. von der Hans Böckler-Stiftung,
2010
-
BSI (Hrsg.): ‚Mobile
Endgeräte und mobile Applikationen: Sicherheitsgefährdungen und
Schutzmaßnahmen‘
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ENISA (Hrsg.):
‚Smartphones: Information security risks, opportunities and
recommendations for users’, Dezember 2011
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Internet-Adressen
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www.wikipedia.org
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www.datenschutz.de
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ein umfassendes Datenschutzportal, das von den
Landes- und dem Bundesdatenschutzbeauftragten betrieben wird. Hier
sind zahlreiche, auch aktuelle Informationen hinterlegt,
Dokumente können herunter geladen werden, und zahlreiche Links zu
datenschutzrelevanten Internet-Seiten werden angeboten. Sehr
empfehlenswert
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www.bsi.de
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www.enisa.europa.eu
- ENISA ist die EU-IT-Sicherheitsagentur
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