Der Einsatz von Smartphones in Betrieb und Verwaltung

Letzte Bearbeitung: 13.04.2012

Übersicht

Allgemeines

Typische Probleme

Rechte des Betriebsrats

Aktuelle Seminare

Literatur

Internet-Adressen


Allgemeines

Was kommt dabei heraus, wenn man ein Handy mit einem Notebook kreuzt? Ein Smartphone. Nicht nur im privaten Bereich, sondern zunehmend auch für berufliche Zwecke werden Smartphones eingesetzt - und die können weit mehr als nur telefonieren. Sie sind letztlich ein vollwertiger leistungsfähiger Computer, mit allen Vor- und Nachteilen aus Sicht der MitarbeiterInnen. Deshalb wird der Einsatz von Smartphones (iPhone, Tablet-PCs, PDAs, Blackberry-Geräte etc.) immer mehr auch zum Thema des Betriebs- und Personalrats.

 

 

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Typische Probleme

  • Darf das betriebliche Smartphone auch privat genutzt werden und umgekehrt? Gibt es für Smartphones etwas Ähnliches wie die TwinCard für Handys?

  • Welche Vor- und Nachteile hat BYOD ('Bring Your Own Device') für die MitarbeiterInnen?

  • Welche Möglichkeiten der Verhaltens- oder Leistungskontrolle der MitarbeiterInnen bieten die Smartphones (z.B. in Bezug auf die Lokalisierbarkeit) und wie können diese begrenzt bzw. verhindert werden?

  • Wie ist der Datenschutz, insbesondere auch die Datensicherheit, auf dem Smartphone gewährleistet?

  • Was leisten die Mobile Device Management-Programme (MDM) und welche Probleme für die MitarbeiterInnen entstehen dabei?

  • Dürfen neue Apps einfach so installiert werden oder hat der BR/PR dabei ein Mitspracherecht?

  • Wie sollen die MitarbeiterInnen für die Nutzung der Smartphones qualifiziert werden?

  • Muss der/die MitarbeiterIn immer erreichbar sein, auch außerhalb der Arbeitszeit?

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Rechte des Betriebsrats

Informationsrechte

  • § 80 Abs. 2, § 90 Abs. 1 BetrVG

    • 'Bringschuld' des Arbeitgebers, schon in der Planungsphase; trotzdem sollte sich der BR aktiv Informationen besorgen, am besten über eine ausführliche Frageliste.

    • Der Arbeitgeber muss den BR 'umfassend' informieren, d.h. über (fast) alles, unabhängig davon, ob der BR dabei Mitbestimmung hat. Vorhandene schriftliche Unterlagen muss er vorlegen.

Mitbestimmungsrechte (notfalls über Einigungsstelle erzwingbar)::

  • § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnung und Verhalten im Betrieb)

    • wird dann wichtig, wenn die MitarbeiterInnen im Zusammenhang mit Smartphones sich zu bestimmten Verhaltensweisen verpflichten müssen

  • § 87 Abs. 1  Nr. 6 BetrVG (Verhaltens- oder Leistungskontrolle); wichtig:

    • Der BR hat eine umfassende MB bei der Einführung und Nutzung von Smartphones

    • Auf der Grundlage dieses Mitbestimmungsrechts kann der Betriebsrat verlangen und durchsetzen, dass mit ihm eine entsprechende Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird.

  • § 98  BetrVG (Qualifizierung)

Kontrollrechte

  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

    • Sehr umfassende Kontrollpflicht des BR.

    • Keine Einschränkungen, auch nicht durch den Datenschutz

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Literatur

  • Zeitschrift: 'Computer und Arbeit', AiB-Verlag, Köln, (11 Hefte/Jahr)

  • Enthält immer sehr interessante Info. zu allen möglichen EDV-Fragen im weitesten Sinne im allgemeinen und speziell zu vielen IT-Themen, speziell für BR/PR – sehr empfehlenswert

  • Däubler: ‚Gläserne Belegschaften? Datenschutz in Betrieb und Dienststelle‘, 5. Auflage, 2010, BUND-Verlag, 49,90 €

    • Eine aktualisierte Neuausgabe des bewährten 'Klassikers' zum Arbeitnehmerdatenschutz - ein MUSS für jeden Betriebsrat, der sich mit Datenschutz befasst.

  • Gola, Wronka: 'Handbuch zum Arbeitnehmerdatenschutz', 5. Auflage, 2010, Datakontext-Fachverlag, 89,00 €

    • Behandelt alle möglichen Aspekte des Arbeitnehmerdatenschutzes, ist in seiner Tendenz aber eher arbeitgeberorientiert

  • Kiper: ‚Umgang mit Bordcomputern, Ortungssystemen und Smartphones‘, hrsg. von der Hans Böckler-Stiftung, 2010

  • kann unter www.boeckler.de  kostenlos herunter geladen werden; enthält zahlreiche Hinweise für Regelungen in BV/DV, allerdings mit dem Schwerpunkt ‚Bordcomputer und Ortungssysteme‘

  • BSI (Hrsg.): ‚Mobile Endgeräte und mobile Applikationen: Sicherheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen‘

    • kann unter www.bsi.de  kostenlos herunter geladen werden; technisch orientiert

  • ENISA (Hrsg.): ‚Smartphones: Information security risks, opportunities and recommendations for users’, Dezember 2011

    • ENISA ist die EU-IT-Sicherheitsagentur; das Dokument kann unter www.enisa.europa.eu  kostenlos herunter geladen werden, allerdings nur in Englisch; technisch orientiert

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Internet-Adressen

  • www.wikipedia.org
    • gut verständlicher Übersichtsartikel für das Stichwort ‘Smartphone‘

  • www.datenschutz.de

    • ein umfassendes Datenschutzportal, das von den Landes- und dem Bundesdatenschutzbeauftragten betrieben wird. Hier sind zahlreiche, auch aktuelle Informationen  hinterlegt, Dokumente können herunter geladen werden, und zahlreiche Links zu datenschutzrelevanten Internet-Seiten werden angeboten. Sehr empfehlenswert

  • www.bsi.de

    • das Internet-Angebot des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik enthält, neben vielen anderen Themen, auch viele Informationen zur Datensicherheit

  • www.enisa.europa.eu
    • ENISA ist die EU-IT-Sicherheitsagentur

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