Internet - E-Mail - Intranet

Letzte Bearbeitung: 11.11.2011

Übersicht

Allgemeines

Typische Probleme

Rechte des Betriebsrats

Aktuelle Seminare

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Literatur

Internet-Adressen


Allgemeines

Seit den allerersten Anfängen 1968 hat sich das Internet in einer nie geahnten Weise entwickelt: Aus den anfänglich 4 Internet-Rechnern sind mittlerweile über 100 Millionen geworden, mit deren Hilfe sich tagtäglich weltweit unzählige Menschen ins Internet einwählen. Sein Gebrauch ist nicht mehr, wie noch bis vor einigen Jahren, wenigen Spezialisten vorbehalten, vielmehr sind Internet, Intranet und elektronische Post in weiten Bereichen, insbesondere in vielen Betrieben und Verwaltungen, schon längst zu alltäglichen Werkzeugen geworden, vergleichbar mit dem Telefon.

Gleichzeitig mit der weltweiten und massenhaften Anwendung von Internet hat sich sein Charakter aber auch stark gewandelt: Wurde es anfänglich von den meisten Menschen eher als interessantes 'Spielzeug' und Freizeitvergnügen betrachtet (charakterisiert durch den Begriff 'surfen'), so wird es heute und in den nächsten Jahren immer mehr zu einer unentbehrlichen technischen Infrastruktur, auf deren Basis weitergehende Anwendungen basieren, wie z. B.:

  • Internet als Basis für den elektronischen Handel ('e-commerce', 'B2B', 'B2C')

  • electronic banking über Internet

  • professionelle Kontaktpflege mit den Kunden über News Groups oder Mailing-Listen

  • Wissensmanagement und E-Learning über Intranet

  • E-Mail als Basis für die elektronische Vorgangssteuerung ('Workflow')

Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren weitergehen - wenn auch nicht in der Geschwindigkeit, wie dies noch bis vor kurzem von einigen 'Gurus' und Berufsoptimisten erwartet wurde. Die Beschäftigten und die Betriebs- und Personalräte müssen sich deshalb aktiv mit diesen neuen Werkzeugen und ihren Möglichkeiten auseinander setzen, um einerseits zu verhindern, dass die möglichen Gefahren und Probleme für die MitarbeiterInnen eintreten und andererseits dafür zu sorgen, dass die Chancen, die Internet, Intranet und E-Mail bieten, auch für die MitarbeiterInnen wirklich zum Tragen kommen.

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Typische Probleme

Solange Internet nur sporadisch und nur von wenigen angewendet wurde, hat sein Einsatz auch keine größeren Auswirkungen auf die Beschäftigten gehabt - dem entsprechend haben sich die BR/PR auch eher wenig darum gekümmert. In den letzten 3-4 Jahren aber nimmt der Einsatz von Internet, Intranet und E-Mail immer mehr zu, und entsprechend treten auch vermehrt Probleme auf. Dabei stehen zwei Fragenkomplexe im Vordergrund:

  • Darf der Arbeitgeber die Internet-Nutzung seiner MitarbeiterInnen kontrollieren? Und wenn ja, in welchem Umfang und zu welchem Zweck? Diese Frage steht in engem Zusammenhang mit dem Einsatz des Firewall-Systems, des Systems also, das das betriebsinterne Netz mit dem Internet verbindet: Ein solches Firewall-System kann einerseits Seiten 'filtern', d. h. zum Beispiel den Abruf verbotener Seiten (wie sind diese definiert?) verhindert, die Software kann aber auch das Internet-Verhalten der Beschäftigten detailliert protokollieren und dabei z. B. festhalten, wer wann welche Internet-Seite aufgerufen oder wer wem eine E-Mail gesendet hat.

Zu fordern, dass eine solche Kontrolle ganz unterbleibt, ist unrealistisch: Einerseits braucht der Arbeitgeber diese Art von Protokollen, um Hacker etc. abzuwehren, andererseits wäre es blauäugig zu leugnen, dass das Internet manchmal auch von MitarbeiterInnen missbraucht werden kann - und das kann auch nicht im Interesse des BR/PR liegen. Worauf es ankommt, ist zu regeln,

  • was ein Missbrauch überhaupt ist und wie ggf. damit umgegangen werden soll,

  • was konkret protokolliert werden darf und

  • wer zu welchem Zweck das Firewall-Protokoll nutzen darf.

  • Dürfen die MitarbeiterInnen Internet und E-Mail auch für private Zwecke nutzen? Auch hierauf gibt es keine einfachen Antworten: Zwar soll der/die MitarbeiterIn in der Zeit, in der er/sie vom Arbeitgeber bezahlt wird, für die Firma arbeiten und keine privaten Aktivitäten betreiben, andererseits ist es völlig wirklichkeitsfremd zu glauben, dass man während der Arbeitszeit nicht auch mal, soweit die Arbeit dies zulässt, in geringem Umfang private Aufgaben erledigt. Auf jeden Fall muss dieser Punkt in einer Betriebsvereinbarung klar geregelt werden, damit es später keine Missverständnisse gibt.

Die rechtlichen Konsequenzen aus der Zulassung der Privatnutzung für den Arbeitgeber (v. a. was E-Mail betrifft) sind unter Juristen umstritten.

Neben diesen beiden vielleicht wichtigsten Problemen bei der Nutzung von Internet, Intranet und E-Mail gibt es noch eine ganze Reihe weiterer Punkte, die kritisch betrachtet werden müssen, wie z. B. die Vertraulichkeit von E-Mails, die Aufstellung von Sicherheits- bzw. Nutzungsrichtlinien, die Veränderung der Arbeitsorganisation, die möglichen Rationalisierungsfolgen oder die Nutzung der neuen Medien durch den BR/PR selbst.

Um die angedeuteten Probleme zu lösen, sollte der BR/PR deshalb eine Betriebsvereinbarung abschließen, die, angepasst an die konkreten betrieblichen Verhältnisse, die 'Spielregeln' für beide Seiten beschreibt, die bei Internet, E-Mail und Intranet einzuhalten sind.

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Rechte des Betriebsrats

Informationsrechte

  • § 80 Abs. 2, § 90 Abs. 1 BetrVG

    • 'Bringschuld' des Arbeitgebers, schon in der Planungsphase; trotzdem sollte sich der BR aktiv Informationen besorgen, am besten über eine ausführliche Frageliste.

    • Der Arbeitgeber muss den BR 'umfassend' informieren, d.h. über (fast) alles, unabhängig davon, ob der BR dabei Mitbestimmung hat. Vorhandene schriftliche Unterlagen muss er vorlegen.

Mitbestimmungsrechte (notfalls über Einigungsstelle erzwingbar)::

  • § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ('Ordnung und Verhalten im Betrieb')

    • V. a. wichtig für Sicherheits- oder Nutzungsrichtlinie u.ä.

  • § 87 Abs. 1. Nr. 6 BetrVG ('Verhaltens- oder Leistungskontrolle')

    • Danach darf der AG nur Kontrollen des Internet-Verhaltens (z.B. mittels der Firewall-Software) durchführen, wenn dies vorher mit dem BR vereinbart wurde.

  • § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ('Arbeitsschutz, Ergonomie von Bildschirmarbeitsplätzen')

    • Eventuell relevant für die Gestaltung von Internet-Anwendungen (Software-Ergonomie)

  • § 94 BetrVG ('Beurteilungen und Personalfragebogen')

    • Wichtig, wenn der AG Einwilligungs- und Verpflichtungserklärungen von den MitarbeiterInnen fordert: diese bedürfen der vorherigen Zustimmung des BR.

  • § 97 Abs. 2 BetrVG ('Initiativrecht bei der Qualifizierung')

    • Der BR kann (notfalls über eine Einigungsstelle) erzwingen, dass der AG eine Qualifizierungsmaßnahme durchführt, wenn die Kenntnisse der MitarbeiterInnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht (mehr) ausreichen.

  • § 98 Abs. 1 BetrVG ('Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen')

    • Wenn eine Qualifizierung zu Internet stattfindet, hat der BR ein volles MB-Recht bzgl. der Durchführung, z.B. bei der Auswahl der TeilnehmerInnen, beim Zeitpunkt und der Dauer der Maßnahme, beim Inhalt, beim Referenten usw.

Kontrollrechte

  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG; wichtig:

    • Sehr umfassende Kontrollpflicht des BR.

    • Keine Einschränkungen, auch nicht durch den Datenschutz

    • Bei einer Kontrolle kann der BR z. B. prüfen, was in der Firewall wirklich protokolliert wird und wer darauf Zugriff hat.

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Literatur

  • Zeitschrift: 'Computer und Arbeit', AiB-Verlag, Köln, 75 € / Jahr (12 Hefte)

    • enthält immer sehr interessante Info. u. a. zu Internet, speziell für BR/PR – sehr empfehlenswert

  • Däubler: ‚Internet und Arbeitsrecht’, 2001, Bund-Verlag, 22,90 €

    • Behandelt speziell rechtliche Probleme des Internet aus Arbeitnehmer-Perspektive; empfehlenswert, wenn man rechtliche Fragen genauer untersuchen will

  • Däubler: ‚Gläserne Belegschaften? Datenschutz in Betrieb und Dienststelle‘, 5. Auflage, 2010, BUND-Verlag, 49,90 €

    • Eine aktualisierte Neuausgabe des bewährten 'Klassikers' zum Arbeitnehmerdatenschutz - ein MUSS für jeden Betriebsrat, der sich mit Datenschutz befasst.

  • Gola, Wronka: 'Handbuch zum Arbeitnehmerdatenschutz', 5. Auflage, 2010, Datakontext-Fachverlag, 89,00 €

    • Behandelt alle möglichen Aspekte des Arbeitnehmerdatenschutzes, ist in seiner Tendenz aber eher arbeitgeberorientiert.

  • Kieper, Schierbaum: ‚Arbeitnehmer-Datenschutz bei Internet- und E-Mail-Nutzung’, 2000, hrsg. von der BTQ Niedersachsen, Donnerschweer Str. 84, 26123 Oldenburg, Fax: 0441 / 8 38 24, 25 DM

    •  Umfassende und fundierte Darstellung der Problematik, empfehlenswert

  • Böker, Kamp: ‚Betriebliche Nutzung von Internet, Intranet und E-Mail. Betriebs- und Dienstvereinbarungen – Analyse und Handlungsempfehlungen‘, 2003, Bund-Verlag, 9,90 €

    • Analyse und Kurzkommentierung von zahlreichen BV/DV zu Internet, mit Stichpunkten und Formulierungsbeispielen

  • Walther, Schnittfeld, Wetzel: ‚Internet für Betriebs- und Personalräte’, 2001, Bund-Verlag, mit CD-ROM

    • Neben einigen knappen allgemeinen Erläuterungen zu Internet wird v. a. die Nutzung des Internet für eigene Zwecke des Betriebsrats behandelt

  • Mempel, Hakvoort: ‚Intranet-Einsatz in der betrieblichen Interessenvertretung‘, Arbeitspapier Nr. 59 der Hans Böckler-Stiftung, 2002, 14 €; zu beziehen über: Der Setzkasten GmbH, Düsseldorf, Tel. 0211 / 408 00 900

    • Enthält eine Reihe von praktischen Fallbeispielen für die Intranet-Nutzung und einige allgemeine Hinweise

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Internet-Adressen

  • www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de

    • Spezielle Seite der Gewerkschaft ver.di für Internet-Fragen, wird laufend ergänzt, mit vielen Informationen, auch zum download

  • www.onforte.de

    • Portal von ver.di, das u. a. eine Reihe von für BR/PR wichtigen Informationen zu Internet, E-Mail und Intranet enthält, einschließlich verschiedener Materialien zum download

  • www.datenschutz.de

    • Ein umfassendes Datenschutzportal, das von den Landes- und dem Bundesdatenschutzbeauftragten betrieben wird. Hier sind zahlreiche, auch aktuelle Informationen, u. a. auch zu Internet und Firewall,  hinterlegt, Dokumente können herunter geladen werden, und zahlreiche Links zu datenschutzrelevanten Internet-Seiten werden angeboten. Sehr empfehlenswert.

  • www.bsi.de

    • Das Internet-Angebot des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik enthält, neben vielen anderen Themen, auch viele Informationen zur Sicherheit bei Internet, zur Funktionsweise und Gestaltung einer Firewall usw.

  • www.heise.de/security

    • Ein spezielles Portal zur IT-Sicherheit des Heise-Verlags (der u. a. die c't herausgibt), das u. a. entsprechende aktuelle Informationen, auch zur Internet-Sicherheit, enthält. Interessant ist z. B. auch der dort angebotene online-Browser-Check, mit dessen Hilfe man leicht selbst die Sicherheitseinstellungen seines eigenen Browsers überprüfen kann.

  • www.netplanet.org/geschichte

    • Viele umfangreiche und leicht verständliche Informationen zur Geschichte und Technik des Internet

  • www.spionagecheck.de

    • Enthält viele Hinweise, wie der Benutzer bei der Computernutzung im allgemeinen und bei Internet im speziellen 'ausspioniert werden könnte; teilweise wird auch angegeben, was man eventuell dagegen tun kann. Auch wenn dieses Angebot der Gewerkschaft ver.di bei weitem noch nicht alle Möglichkeiten umfasst, bietet es doch einen beeindruckenden Einstieg in die Thematik.

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