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Internet - E-Mail - Intranet
Letzte Bearbeitung:
11.11.2011
Übersicht
Allgemeines
Typische Probleme
Rechte des Betriebsrats
Aktuelle Seminare
Literatur
Internet-Adressen
Allgemeines
Seit den allerersten Anfängen 1968 hat sich das Internet
in einer nie geahnten Weise entwickelt: Aus den anfänglich 4
Internet-Rechnern sind mittlerweile über 100 Millionen geworden, mit deren
Hilfe sich tagtäglich weltweit unzählige Menschen ins Internet einwählen.
Sein Gebrauch ist nicht mehr, wie noch bis vor einigen Jahren, wenigen
Spezialisten vorbehalten, vielmehr sind Internet, Intranet und elektronische Post in
weiten Bereichen, insbesondere in vielen Betrieben und Verwaltungen, schon
längst zu alltäglichen
Werkzeugen geworden, vergleichbar mit dem Telefon.
Gleichzeitig mit der weltweiten und massenhaften Anwendung von Internet hat sich
sein Charakter aber auch stark gewandelt: Wurde es anfänglich von den meisten Menschen
eher als interessantes 'Spielzeug' und Freizeitvergnügen betrachtet (charakterisiert
durch den Begriff 'surfen'), so wird es heute und in den nächsten Jahren immer
mehr zu einer unentbehrlichen technischen Infrastruktur, auf deren Basis
weitergehende Anwendungen basieren, wie z. B.:
-
Internet als Basis für den elektronischen Handel ('e-commerce', 'B2B',
'B2C')
-
electronic banking über Internet
-
professionelle Kontaktpflege mit den Kunden über News
Groups oder Mailing-Listen
-
Wissensmanagement und E-Learning über Intranet
-
E-Mail als Basis für die elektronische
Vorgangssteuerung ('Workflow')
Diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren weitergehen -
wenn auch nicht in der Geschwindigkeit, wie dies noch bis vor kurzem von einigen
'Gurus' und Berufsoptimisten erwartet wurde. Die Beschäftigten und die Betriebs-
und Personalräte müssen sich deshalb aktiv mit diesen neuen Werkzeugen und ihren
Möglichkeiten auseinander
setzen, um einerseits zu verhindern, dass die möglichen Gefahren und Probleme
für die MitarbeiterInnen eintreten und andererseits dafür zu sorgen, dass die
Chancen, die Internet, Intranet und E-Mail bieten, auch für die MitarbeiterInnen wirklich
zum Tragen kommen. Top
Typische Probleme
Solange Internet nur sporadisch und nur von wenigen
angewendet wurde, hat sein Einsatz auch keine größeren Auswirkungen auf die
Beschäftigten gehabt - dem entsprechend haben sich die BR/PR auch eher wenig
darum gekümmert. In den letzten 3-4 Jahren aber nimmt der Einsatz von
Internet, Intranet und E-Mail immer mehr zu, und entsprechend treten auch
vermehrt Probleme auf. Dabei stehen zwei Fragenkomplexe im Vordergrund:
-
Darf der Arbeitgeber die Internet-Nutzung seiner
MitarbeiterInnen kontrollieren? Und wenn ja, in welchem Umfang und zu
welchem Zweck? Diese Frage steht in engem Zusammenhang mit dem Einsatz des
Firewall-Systems, des Systems also, das das betriebsinterne Netz mit dem
Internet verbindet: Ein solches Firewall-System kann einerseits Seiten
'filtern', d. h. zum Beispiel den Abruf verbotener Seiten (wie sind diese
definiert?) verhindert, die Software kann aber auch das Internet-Verhalten
der Beschäftigten detailliert protokollieren und dabei z. B. festhalten, wer
wann welche Internet-Seite aufgerufen oder wer wem eine E-Mail gesendet hat.
Zu fordern, dass eine solche Kontrolle ganz
unterbleibt, ist unrealistisch: Einerseits braucht der Arbeitgeber diese Art
von Protokollen, um Hacker etc. abzuwehren, andererseits wäre es blauäugig
zu leugnen, dass das Internet manchmal auch von MitarbeiterInnen missbraucht
werden kann - und das kann auch nicht im Interesse des BR/PR liegen. Worauf
es ankommt, ist zu regeln,
-
was ein Missbrauch überhaupt ist und wie ggf. damit
umgegangen werden soll,
-
was konkret protokolliert werden darf und
-
wer zu welchem Zweck das Firewall-Protokoll nutzen
darf.
-
Dürfen die MitarbeiterInnen Internet und E-Mail auch
für private Zwecke nutzen? Auch hierauf gibt es keine einfachen
Antworten: Zwar soll der/die MitarbeiterIn in der Zeit, in der er/sie vom
Arbeitgeber bezahlt wird, für die Firma arbeiten und keine privaten
Aktivitäten betreiben, andererseits ist es völlig wirklichkeitsfremd zu
glauben, dass man während der Arbeitszeit nicht auch mal, soweit die Arbeit
dies zulässt, in geringem Umfang private Aufgaben erledigt. Auf jeden Fall
muss dieser Punkt in einer Betriebsvereinbarung klar geregelt werden, damit
es später keine Missverständnisse gibt.
Die rechtlichen Konsequenzen aus der Zulassung der
Privatnutzung für den Arbeitgeber (v. a. was E-Mail betrifft) sind unter
Juristen umstritten.
Neben diesen beiden vielleicht wichtigsten Problemen bei
der Nutzung von Internet, Intranet und E-Mail gibt es noch eine ganze Reihe
weiterer Punkte, die kritisch betrachtet werden müssen, wie z. B. die
Vertraulichkeit von E-Mails, die Aufstellung von Sicherheits- bzw.
Nutzungsrichtlinien, die Veränderung der Arbeitsorganisation, die möglichen
Rationalisierungsfolgen oder die Nutzung der neuen Medien durch den BR/PR
selbst.
Um die angedeuteten Probleme zu lösen, sollte der BR/PR
deshalb eine Betriebsvereinbarung abschließen, die, angepasst an die
konkreten betrieblichen Verhältnisse, die 'Spielregeln' für beide Seiten
beschreibt, die bei Internet, E-Mail und Intranet einzuhalten sind.
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Rechte des Betriebsrats
Informationsrechte
Mitbestimmungsrechte (notfalls über
Einigungsstelle erzwingbar)::
-
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ('Ordnung und Verhalten im
Betrieb')
-
§ 87 Abs. 1. Nr. 6 BetrVG ('Verhaltens- oder
Leistungskontrolle')
-
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG ('Arbeitsschutz, Ergonomie von
Bildschirmarbeitsplätzen')
-
§ 94 BetrVG ('Beurteilungen und Personalfragebogen')
-
§ 97 Abs. 2 BetrVG ('Initiativrecht bei der
Qualifizierung')
-
Der BR kann (notfalls über eine Einigungsstelle)
erzwingen, dass der AG eine Qualifizierungsmaßnahme durchführt, wenn die
Kenntnisse der MitarbeiterInnen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht (mehr)
ausreichen.
-
§ 98 Abs. 1 BetrVG ('Durchführung von
Qualifizierungsmaßnahmen')
-
Wenn eine Qualifizierung zu Internet stattfindet, hat der BR
ein volles MB-Recht bzgl. der Durchführung, z.B. bei der Auswahl der TeilnehmerInnen, beim Zeitpunkt und der Dauer der Maßnahme, beim Inhalt,
beim Referenten usw.
Kontrollrechte
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Literatur
-
Zeitschrift: 'Computer und Arbeit',
AiB-Verlag, Köln, 75 € / Jahr (12 Hefte)
-
Däubler: ‚Internet und Arbeitsrecht’, 2001,
Bund-Verlag, 22,90 €
-
Däubler: ‚Gläserne
Belegschaften? Datenschutz in Betrieb und Dienststelle‘, 5. Auflage, 2010,
BUND-Verlag, 49,90 €
-
Gola, Wronka: 'Handbuch zum
Arbeitnehmerdatenschutz', 5. Auflage, 2010, Datakontext-Fachverlag, 89,00 €
-
Kieper, Schierbaum: ‚Arbeitnehmer-Datenschutz bei
Internet- und E-Mail-Nutzung’, 2000, hrsg. von der BTQ Niedersachsen,
Donnerschweer Str. 84, 26123 Oldenburg, Fax: 0441 / 8 38 24, 25 DM
-
Böker, Kamp: ‚Betriebliche Nutzung von Internet,
Intranet und E-Mail. Betriebs- und Dienstvereinbarungen – Analyse und
Handlungsempfehlungen‘, 2003, Bund-Verlag, 9,90 €
-
Walther, Schnittfeld, Wetzel: ‚Internet für
Betriebs- und Personalräte’, 2001, Bund-Verlag, mit CD-ROM
-
Mempel, Hakvoort: ‚Intranet-Einsatz in der
betrieblichen Interessenvertretung‘, Arbeitspapier Nr. 59 der Hans
Böckler-Stiftung, 2002, 14 €; zu beziehen über: Der Setzkasten GmbH,
Düsseldorf, Tel. 0211 / 408 00 900
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Internet-Adressen
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