Ergonomie von Bildschirmarbeitsplätzen

Letzte Bearbeitung: 11.11.2011

Übersicht

Allgemeines

Typische Probleme

Rechte des Betriebsrats

Literatur

Internet-Adressen


Allgemeines

 Wer kennt das nicht: Die Augen brennen, der Nacken schmerzt, und man wird immer nervöser. Bildschirmarbeit ist anstrengend: Auch ein gut eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz kann, wenn man täglich mehrere Stunden daran arbeitet, gesundheitliche Beschwerden verursachen. Diese Beschwerden werden um so stärker sein, je schlechter die ergonomischen Bedingungen an diesem Arbeitsplatz sind. Dann sind auch dauernde gesundheitliche Schädigungen nicht ausgeschlossen.

Bildschirmarbeit ist aus dem modernen Büro und der modernen Fabrik nicht mehr wegzudenken, und sie nimmt immer mehr zu. Deshalb ist eine möglichst gute ergonomische Gestaltung um so wichtiger. Doch was bedeutet überhaupt 'Ergonomie'?

Das Wort 'Ergonomie' kommt von dem griechischen ‘ergon’ und bedeutet ‘Arbeit’. Ergonomie ist die Wissenschaft von den Leistungsmöglichkeiten und -grenzen des arbeitenden Menschen sowie von der optimalen wechselseitigen Anpassung zwischen dem Menschen und seinen Arbeitsbedingungen.

Die Grundfrage der Ergonomie ist: Wer passt sich wem wie weit an: die Technik dem Menschen oder der Mensch der Technik? Dabei geht es nicht um einen irgendwie 'standardisierten' Menschen, sondern immer um den konkreten Herrn Müller oder die konkrete Frau Maier, mit ihren jeweils ganz individuellen Bedürfnissen.

Das Ziel der ergonomischen Gestaltung ist, dass die zu erledigende Arbeit ohne Gesundheitsschädigung und mit einer möglichst geringen gesundheitlichen Beeinträchtigung erledigt werden kann.

Zu einem Bildschirmarbeitsplatz gehören

  • die eigentlichen Arbeitsmittel (Bildschirm, Tastatur, Maus etc.)

  • die Möblierung (Tisch, Stuhl etc.)

  • die Licht- und Lärmverhältnisse

  • das Raumklima (Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung)

  • die Raumverhältnisse (Fläche und Volumen des Raumes, Breite der Verbindungs- und Verkehrswege etc.)

  • die Gestaltung der Software ('Software-Ergonomie') einschließlich der Antwortzeiten

Alle diese Faktoren müssen den einschlägigen Vorschriften entsprechen und zu einander passen, wenn der Bildschirmarbeitsplatz nicht die Gesundheit beeinträchtigten soll.

Es gibt eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die für die Gestaltung eines Bildschirmarbeitsplatzes maßgeblich sind; die wichtigsten sind:

  • das Arbeitsschutzgesetz (das aber wenig konkrete Anforderungen an die Bildschirmarbeit enthält)

  • die Bildschirmarbeitsverordnung

    • Damit wurde 1996 die 'EG-Richtlinie für Bildschirmarbeitsplätze' in nationales Recht umgesetzt. Die BildscharbV ist die wichtigste Bestimmung für die ergonomische Gestaltung.

  • die Arbeitsstättenverordnung (regelt v. a. die Mindestbreite der Verbindungs- und Verkehrswege im Büro)

  • die Sicherheitsregeln der BG für Büroarbeitsplätze (ZH 1/535) und für Bildschirmarbeitsplätze im Bürobereich (ZH 1/618)

  • der Grundsatz der BG für Augenuntersuchungen (G 37)

  • DIN/EN/ISO-Normen (v. a. EN 29241, Teil 10 'Grundsätze der Dialoggestaltung', maßgeblich für die Software-Ergonomie)

Wichtig und ein entscheidender Fortschritt bei der Bildschirmarbeitsverordnung ist, dass danach jeder Arbeitsplatz, an dem mit einem Bildschirm gearbeitet wird, ein Bildschirmarbeitsplatz ist (mit wenigen, für die meisten Betriebe irrelevanten Ausnahmen) und dementsprechend die einschlägigen Vorschriften und Normen darauf anzuwenden ist. Früher, d. h. vor der Verabschiedung der BildscharbV, war das anders: Damals musste an einem Arbeitsplatz 'überwiegend', d. h. mehr als 50%, mit einem Bildschirmgerät gearbeitet werden, damit für diesen Arbeitsplatz überhaupt die ergonomischen Bestimmungen anwendbar waren - das ist jetzt vorbei.

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Typische Probleme

Die wenigsten Probleme verursachen heute die eigentlichen Arbeitsmittel (Bildschirm, Tastatur etc.): Wenn sie einigermaßen neu sind, entsprechen sie in den meisten Fällen den ergonomischen Anforderungen (z. B. bzgl. Flimmerfreiheit, Strahlungsarmut etc.). Und auch bei der Möblierung der Bildschirmarbeitsplätze gibt es meist wenig zu beanstanden.

Ein zentrales Problem in vielen Firmen ist jedoch die zu geringe Raumfläche pro Bildschirmarbeitsplatz: Nach der ZH 1/618 in Verbindung mit der ZH 1/535 soll pro Bildschirmarbeitsplatz bei üblicher Möblierung eine Mindestfläche von ca. 10 qm vorgesehen werden (also bei einem Büro mit 3 Arbeitsplätzen ca. 30 qm!). Daran mangelt es jedoch häufig - und das hat Konsequenzen: Wenn die Raumfläche zu klein ist, kann man eventuell den Bildschirm nicht optimal zum Licht aufstellen, die Verbindungs- und Verkehrswege sind zu schmal, die Arbeitsflächen auf dem Schreibtisch sind zu klein usw. Die Broschüre 'Flächennutzung im Büro' der BG enthält gerade zu diesem Thema wertvolle Hinweise und Gestaltungsbeispiele.

Das Thema 'Software-Ergonomie' wird bisher noch viel zu wenig in der Praxis berücksichtigt: Viele (auch Arbeitgeber und EDV-Spezialisten) wissen damit nicht viel anzufangen und meinen bestenfalls, es ginge um die Gestaltung und Farbe von Bildschirmmasken. Dabei geht es eigentlich um ein ganz einfaches Thema: Wie muss die Software, mit der ich meine Arbeitsaufgaben erledigen soll, beschaffen sein, damit ich meine Tätigkeit

  • möglichst effektiv (d. h. so, dass ich die verlangten Ergebnisse auch wirklich erreiche) und

  • möglichst effizient (d. h. ohne unnötige Arbeitsschritte und Eingaben und mit möglichst geringem Aufwand)

ausführen kann? Es gibt mittlerweile, neben den einschlägigen Normen, auch viele Hinweise in der Literatur (vgl. z. B. das 'Handbuch der Bildschirmarbeit'), aber sie haben häufig noch nicht den Weg in die Praxis gefunden - obwohl eine gute Software-Ergonomie nicht nur dem/der Beschäftigten nutzt, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Bedeutung hat.

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Rechte des Betriebsrats

Mitbestimmungsrechte (notfalls über Einigungsstelle erzwingbar)::

  • § 87 Abs. 1  Nr. 7 BetrVG ; wichtig:

    • Der BR hat eine umfassende MB bei allen Fragen der Bildschirmarbeit und der Umsetzung der Bildschirmarbeitsverordnung, also z.B. bei:

      • der konkreten Gestaltung der Bildschirmarbeitsplätze

      • der Konzeption und Durchführung der Bildschirmarbeitsplatz-Analyse

      • der Regelung zur Mischarbeit bzw. der Bildschirmpausen

      • bei allen Fragen der Software-Ergonomie

    • Auf der Grundlage dieses Mitbestimmungsrechts kann der Betriebsrat verlangen und durchsetzen, dass mit ihm eine entsprechende Betriebsvereinbarung abgeschlossen wird, in der diese Fragen geregelt werden.

Kontrollrechte

  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG; wichtig:

    • Sehr umfassende Kontrollpflicht des BR.

    • Keine Einschränkungen, auch nicht durch den Datenschutz

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Literatur

  • Richenhagen, Prümper, Wagner: 'Handbuch der Bildschirmarbeit', 3. Auflage, 2002, Luchterhand-Verlag, 60 €

    • Der beste und umfassendste Ratgeber zu der Thematik. Dr. G. Richenhagen, heute Referatsleiter im nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium, hat über viele Jahre als Technologieberater bei der TBS NRW das Thema betreut und Betriebs- und Personalräte dazu beraten und war maßgeblich an der Diskussion über die neue Bildschirmarbeitsverordnung beteiligt. Das Buch enthält u. a. eine verständliche, an der Praxis ausgerichtete Darstellung der relevanten Gesetze, Verordnungen, Normen und sonstigen Vorschriften und stellt das von der TBS NRW entwickelte Verfahren zur Analyse von Bildschirmarbeitsplätzen (ABETO) dar. Die beigefügte CD-ROM enthält viele Checklisten und Fragebögen, die für die Bildschirmarbeitsanalyse genutzt werden können. Ein MUSS für jeden BR/PR!

  • Martin, Prümper, von Harten: 'Ergonomie-Prüfer. Beurteilung von Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen nach ABETO', 2008, Bund-Verlag, 24,90 €.

    • Ähnlich wie das 'Handbuch der Bildschirmarbeit' enthält auch dieser 'Ergonomie-Prüfer' eine an der Praxis orientierte, detaillierte Darstellung der ergonomischen Anforderungen an die einzelnen Komponenten eines Bildschirmarbeitsplatzes (einschließlich Software-Ergonomie und Aspekte der altersgerechten Gestaltung der Büroarbeit), wobei der Schwerpunkt auf dem Analyse-Verfahren ABETO liegt; dessen Fragebögen und Checklisten sind außerdem noch auf der beigefügten CD-ROM enthalten.

  • Verwaltungsberufsgenossenschaft (Hrsg.): 'Bildschirm und Büroarbeitsplätze. Leitfaden für die Gestaltung. SP 2.1', aktuelle Ausgabe; kostenlos zu bestellen über die Verwaltungsberufsgenossenschaft, Tel 040 / 51 46-0, Fax 040 / 51 46-21

    • Dieser Leitfaden konkretisiert auf sehr verständliche Art und Weise die Anforderungen, die an einen ergonomisch gut gestalteten Bildschirmarbeitsplatz zu stellen sind.

  • Verwaltungsberufsgenossenschaft (Hrsg.): 'Flächennutzung im Büro. Beispiele verschiedener Arbeitsplätze. SP 2.6/2', aktuelle Ausgabe; kostenlos zu bestellen über die Verwaltungsberufsgenossenschaft, Tel 040 / 51 46-0, Fax 040 / 51 46-21.

    • In sehr vielen Beispielen für die verschiedensten Bürogrundrisse wird sehr anschaulich gezeigt, wie ein Bildschirmarbeitsplatz normgerecht einzurichten ist. Ein beigefügtes Planungsraster und Möbelschablonen machen das ganze zu einem praktischen Planungsinstrument.

  • Zeitschrift: 'Computer und Arbeit', AiB-Verlag, Köln, 85,20 € / Jahr (11 Hefte)

    • Enthält immer sehr interessante Info. zu allen möglichen EDV-Fragen im weitesten Sinne im allgemeinen und speziell zu vielen Themen bzgl. der Ergonomie von Bildschirmarbeitsplätzen,  speziell für BR/PR – sehr empfehlenswert.

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Internet-Adressen

  • www.sozialnetz-hessen.de/ergo-online

    • Ein sehr umfassendes und immer aktuelles Portal zu allen Fragen der Ergonomie von Bildschirmarbeitsplätzen, mit zahlreichen weiterführenden Links etc. - sehr empfehlenswert.

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