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Ergonomie von BildschirmarbeitsplätzenLetzte Bearbeitung: 11.11.2011 ÜbersichtAllgemeinesWer kennt das nicht: Die Augen brennen, der Nacken schmerzt, und man wird immer nervöser. Bildschirmarbeit ist anstrengend: Auch ein gut eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz kann, wenn man täglich mehrere Stunden daran arbeitet, gesundheitliche Beschwerden verursachen. Diese Beschwerden werden um so stärker sein, je schlechter die ergonomischen Bedingungen an diesem Arbeitsplatz sind. Dann sind auch dauernde gesundheitliche Schädigungen nicht ausgeschlossen. Bildschirmarbeit ist aus dem modernen Büro und der modernen Fabrik nicht mehr wegzudenken, und sie nimmt immer mehr zu. Deshalb ist eine möglichst gute ergonomische Gestaltung um so wichtiger. Doch was bedeutet überhaupt 'Ergonomie'? Das Wort 'Ergonomie' kommt von dem griechischen ‘ergon’ und bedeutet ‘Arbeit’. Ergonomie ist die Wissenschaft von den Leistungsmöglichkeiten und -grenzen des arbeitenden Menschen sowie von der optimalen wechselseitigen Anpassung zwischen dem Menschen und seinen Arbeitsbedingungen. Die Grundfrage der Ergonomie ist: Wer passt sich wem wie weit an: die Technik dem Menschen oder der Mensch der Technik? Dabei geht es nicht um einen irgendwie 'standardisierten' Menschen, sondern immer um den konkreten Herrn Müller oder die konkrete Frau Maier, mit ihren jeweils ganz individuellen Bedürfnissen. Das Ziel der ergonomischen Gestaltung ist, dass die zu erledigende Arbeit ohne Gesundheitsschädigung und mit einer möglichst geringen gesundheitlichen Beeinträchtigung erledigt werden kann. Zu einem Bildschirmarbeitsplatz gehören
Alle diese Faktoren müssen den einschlägigen Vorschriften entsprechen und zu einander passen, wenn der Bildschirmarbeitsplatz nicht die Gesundheit beeinträchtigten soll. Es gibt eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die für die Gestaltung eines Bildschirmarbeitsplatzes maßgeblich sind; die wichtigsten sind:
Wichtig und ein entscheidender Fortschritt bei der Bildschirmarbeitsverordnung ist, dass danach jeder Arbeitsplatz, an dem mit einem Bildschirm gearbeitet wird, ein Bildschirmarbeitsplatz ist (mit wenigen, für die meisten Betriebe irrelevanten Ausnahmen) und dementsprechend die einschlägigen Vorschriften und Normen darauf anzuwenden ist. Früher, d. h. vor der Verabschiedung der BildscharbV, war das anders: Damals musste an einem Arbeitsplatz 'überwiegend', d. h. mehr als 50%, mit einem Bildschirmgerät gearbeitet werden, damit für diesen Arbeitsplatz überhaupt die ergonomischen Bestimmungen anwendbar waren - das ist jetzt vorbei. Typische ProblemeDie wenigsten Probleme verursachen heute die eigentlichen Arbeitsmittel (Bildschirm, Tastatur etc.): Wenn sie einigermaßen neu sind, entsprechen sie in den meisten Fällen den ergonomischen Anforderungen (z. B. bzgl. Flimmerfreiheit, Strahlungsarmut etc.). Und auch bei der Möblierung der Bildschirmarbeitsplätze gibt es meist wenig zu beanstanden. Ein zentrales Problem in vielen Firmen ist jedoch die zu geringe Raumfläche pro Bildschirmarbeitsplatz: Nach der ZH 1/618 in Verbindung mit der ZH 1/535 soll pro Bildschirmarbeitsplatz bei üblicher Möblierung eine Mindestfläche von ca. 10 qm vorgesehen werden (also bei einem Büro mit 3 Arbeitsplätzen ca. 30 qm!). Daran mangelt es jedoch häufig - und das hat Konsequenzen: Wenn die Raumfläche zu klein ist, kann man eventuell den Bildschirm nicht optimal zum Licht aufstellen, die Verbindungs- und Verkehrswege sind zu schmal, die Arbeitsflächen auf dem Schreibtisch sind zu klein usw. Die Broschüre 'Flächennutzung im Büro' der BG enthält gerade zu diesem Thema wertvolle Hinweise und Gestaltungsbeispiele. Das Thema 'Software-Ergonomie' wird bisher noch viel zu wenig in der Praxis berücksichtigt: Viele (auch Arbeitgeber und EDV-Spezialisten) wissen damit nicht viel anzufangen und meinen bestenfalls, es ginge um die Gestaltung und Farbe von Bildschirmmasken. Dabei geht es eigentlich um ein ganz einfaches Thema: Wie muss die Software, mit der ich meine Arbeitsaufgaben erledigen soll, beschaffen sein, damit ich meine Tätigkeit
ausführen kann? Es gibt mittlerweile, neben den einschlägigen Normen, auch viele Hinweise in der Literatur (vgl. z. B. das 'Handbuch der Bildschirmarbeit'), aber sie haben häufig noch nicht den Weg in die Praxis gefunden - obwohl eine gute Software-Ergonomie nicht nur dem/der Beschäftigten nutzt, sondern auch erhebliche wirtschaftliche Bedeutung hat. Rechte des BetriebsratsMitbestimmungsrechte (notfalls über Einigungsstelle erzwingbar)::
Kontrollrechte
Literatur
Internet-Adressen
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