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Die digitale (elektronische) Personalakte
Letzte Bearbeitung:
11.04.2012
Übersicht
Allgemeines
Typische Probleme
Rechte des Betriebsrats
Aktuelle Seminare
Literatur
Internet-Adressen
Allgemeines
In immer mehr Betrieben und Verwaltungen wird die bisherige
manuelle Personalakte durch eine digital gespeicherte und geführte
Personalakte ersetzt. Dadurch soll die Arbeit in der Personalabteilung
beschleunigt und erleichtert werden.
Doch was ist überhaupt eine Personalakte? Es gibt keine
gesetzliche Definition der Personalakte, allerdings hat die Rechtsprechung im
Laufe der Jahre immer genauer definiert, was eine Personalakte ausmacht. Danach
ist eine Personalakte jede Sammlung von Unterlagen des Arbeitgebers über eine/n
bestimmte/n Arbeitnehmer/-in in Bezug auf den Inhalt und die Entwicklung
seines/ihres Arbeitsverhältnisses, unabhängig von der äußeren Form, in der sie
geführt und unabhängig vom Ort, wo sie aufbewahrt wird. (‚materieller‘
Personalaktenbegriff).
Die Personalakten müssen so geführt
werden, dass folgende Anforderungen erfüllt sind:
-
Vertraulichkeit und Sicherheit: alle Bestandteile der
Personalakte müssen sicher sein vor unberechtigten Zugriffen
-
Löschung: einzelne Bestandteile müssen gezielt gelöscht
werden können
-
differenzíerte Zugriffsmöglichkeiten: es muss
unterschiedliche Zugriffsrechte für einzelne Teile der Personalakte geben
-
Erweiterbarkeit: einzelne Bestandteile, insbesondere
auch Erklärungen des Arbeitnehmers, müssen nachträglich hinzugefügt werden
können
Ob der Arbeitgeber die Personalakten seiner Beschäftigten als
‚Papierakte‘, elektronisch oder gemischt führt, ist seine freie Entscheidung.
Wenn er sich aber für die digitale Personalakte entscheidet, bestimmt der
BR/PR weitgehend über die Details mit.
Falls die Personalakten digital geführt werden, wird dazu in der Regel ein
Dokumentenmanagementsystem (DMS) eingesetzt. An ein solches DMS, das für
Personalakten eingesetzt werden soll, sind folgende grundlegende Anforderungen
zu stellen:
-
Vertraulichkeit: die Dokumente müssen vor dem
Zugriff nicht autorisierter Benutzer geschützt werden
-
Verfügbarkeit: alle Dokumente müssen jederzeit
abrufbar und auch noch nach Jahren elektronisch lesbar sein
-
Integrität: Dokumente müssen vor unbefugter
Modifikation geschützt werden
-
Authentizität: der Ursprung von Dokumenten muss
zweifelsfrei nachweisbar sein
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Typische Probleme
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Ein großes Problem aus Sicht des Datenschutzes und der
Datensicherheit ist die Phase, wenn die bisherigen Papierakten in digitale Personalakten umgewandelt werden müssen. Dazu müssen
insbesondere alle Papierdokumente eingescannt werden. Bei größeren Mengen
wird dies häufig durch ein externes Dienstleistungsunternehmen durchgeführt.
Im Sinne des BDSG stellt dies eine Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG
dar, und es muss sichergestellt sein, dass alle gesetzlichen Anforderungen
an diese Auftragsdatenverarbeitung erfüllt werden. Von besonderer Bedeutung
ist dabei der physikalische Transport der bisherigen Personalakten - dabei
droht die größte Gefahr, dass diese Papiere in unberechtigte Hände gelangen.
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Die Vertraulichkeit und Sicherheit der digitalen Personalakte muss mindestens genauso gut gewährleistet sein
wie bei der Papierakte. Insbesondere muss dazu ein Datensicherheitskonzept
gemäß´§ 9 BDSG erstellt und realisiert werden.
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Durch ein fein differenziertes
Zugriffsberechtigungssystem muss technisch gewährleistet sein, dass nur
die Personen auf die Teile der elektronischen Personakte zugreifen können,
die dafür auch berechtigt sind. Dabei ist auch zu prüfen, welche Rechte der
Administrator des IT-Systems hat, in dem die digitalen Personalakten
verwaltet werden. Es ist insbesondere nicht zulässig, dass ein solcher
Administrator die einzelnen Personalakten kraft seiner umfassenden
Berechtigung einsehen (oder gar verändern) kann; dies kann z.B. dadurch
erreicht werden, dass die Personalakte verschlüsselt wird (wobei sich dann
wieder die Frage stellt, wer die elektronischen Schlüssel verwaltet).
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Wie soll das jederzeitige Einsichtsrecht des
Mitarbeiters in seine eigene Personalakte geregelt werden? Hat er (z.B. über
INTRANET) jederzeit einen eigenständigen Zugriff oder erfolgt der Zugriff
nur durch die Personalabteilung?
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Es muss auch geregelt werden, wie im laufenden
Betrieb mit neu anfallenden Dokumenten umgegangen wird: Wer scannt sie
ein, wer speichert sie in der Personalakte ab etc.?
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Rechte des Betriebsrats
Informationsrechte
Mitbestimmungsrechte (notfalls über
Einigungsstelle erzwingbar)::
Kontrollrechte
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Literatur
-
Kos: ‚Die
elektronische Personalakte. Aufbau und Einführung‘, VDM-Verlag,
Saarbrücken 2007, 49 €
-
Bartosch: ‚Digitale Personalakte. Recht,
Organisation, Technik‘, datakontext-Verlag, Frechen 2010, 34,95 €
-
Franz: ‚Die elektronische Personalakte‘, hrsg. von
der BTQ Kassel, 2000, kostenlos als Download unter:
www.btq-kassel.de (suche nach ‚Personalakte‘)
-
Däubler: ‚Gläserne
Belegschaften? Datenschutz in Betrieb und Dienststelle‘, 5. Auflage, 2010,
BUND-Verlag, 49,90 €
-
Gola, Wronka: 'Handbuch zum
Arbeitnehmerdatenschutz', 5. Auflage, 2010, Datakontext-Fachverlag, 89,00 €
-
Zeitschrift: 'Computer und Arbeit',
AiB-Verlag, Köln, 85,20 € / Jahr (11 Hefte)
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Internet-Adressen
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www.datenschutz.de
-
Ein umfassendes Datenschutzportal, das von den Landes- und
dem Bundesdatenschutzbeauftragten betrieben wird. Hier sind zahlreiche, auch
aktuelle Informationen hinterlegt, Dokumente können herunter geladen werden, und
zahlreiche Links zu datenschutzrelevanten Internet-Seiten werden angeboten.
Sehr empfehlenswert.
-
www.bsi.de
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