Datenschutz für Arbeitnehmer

Letzte Bearbeitung: 11.04.2012

Übersicht

Allgemeines

Typische Probleme

Rechte des Betriebsrats

Aktuelle Seminare

Literatur

Internet-Adressen


Allgemeines

Seit wann gibt es 'Datenschutz'? In der modernen Bedeutung des Wortes natürlich erst, seit die Computer in größerem Umfang eingesetzt werden, also seit des 60er oder 70er Jahre des 20. Jahrhunderts. Im weiteren Sinne allerdings ist Datenschutz schon sehr alt: Schon im 'Eid des Hippokrates' (4. Jahrhundert v. Chr.) haben die alten Griechen verlangt, dass der Arzt über das, was er im Rahmen der Behandlung von einem Patienten erfährt, Stillschweigen wahren muss (heute spricht man vom 'Arztgeheimnis'). Was ist das anderes als Datenschutz, auch wenn das damals natürlich noch nicht so genannt wurde? Datenschutz in diesem Sinne ist nichts anderes als der Schutz der Privatsphäre des Menschen.

Beim modernen Datenschutz, der in Deutschland zum ersten Mal 1970 im Landesdatenschutzgesetz in Hessen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wurde, geht es vor allem darum, den besonderen Gefährdungen, die durch den Computereinsatz verursacht werden, zu begegnen. Dies gilt natürlich auch für die Beschäftigen in den Betrieben und Verwaltungen: Auch bei der Arbeit gibt es eine Privatsphäre, die vor unberechtigtem Ausspähen zu schützen ist.

Die Daten, die über einen Beschäftigten im Betrieb gespeichert werden, sind zahlreich; hier nur einige Beispiele:

  • die Personalstammdaten in der Personalabteilung (Name, Adresse, Kinderanzahl, Steuerklasse, ...)

  • Daten, die beim Telefonieren oder bei E-Mail anfallen (Zielnummer, Datum, Uhrzeit, ...)

  • Zeiterfassungsdaten bei der elektronischen Zeiterfassung

  • BDE-Daten aus der Fertigung (produzierte Teile, Maschinenstörungen, ...)

  • elektronisch gespeicherte Bilder und Videoaufnahmen der Beschäftigten

Alle diese Daten sind (mehr oder weniger) erforderlich, damit der Arbeitgeber die Entgeltabrechnung durchführen und den Betrieb richtig organisieren kann, sie dürfen aber nicht in die falschen Hände kommen und nur für den Zweck verwendet werden, für die sie ursprünglich auch gedacht sind. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (denn das seit über 10 Jahren von der Bundesregierung versprochene 'Arbeitnehmerdatenschutzgesetz' gibt es immer noch nicht).

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Typische Probleme

  • In vielen Betrieben wird der gesetzliche Arbeitnehmerdatenschutz nur sehr unzureichend beachtet. Das fängt schon damit an, dass die Arbeitgeber meinen, bestenfalls die Personalstammdaten in der Personalabteilung fallen darunter - was völlig falsch ist, denn die Daten, die durch das BDSG geschützt werden, umfassen alle Angaben, die auf einen einzelnen Beschäftigten zurückführbar sind - auch wenn sie zunächst anonym aussehen.

  • In sehr vielen Betrieben wird kein (gesetzlich vorgeschriebener) Datenschutzbeauftragter bestellt oder der formal bestellte Datenschutzbeauftragte erfüllt seine Pflichten nicht.

  • Es gibt keine Übersicht, welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken im Betrieb verwendet werden (das so genannte 'Verfahrensverzeichnis' gemäß § 4g BDSG).

  • Das Datensicherheitskonzept gemäß § 9 BDSG, das der Arbeitgeber als für den Datenschutz verantwortliche Stelle zu konzipieren und zu realisieren hat, fehlt ganz oder ist völlig unzureichend.

  • Das Recht der Beschäftigten, Auskunft über die über sie gespeicherten Daten zu erhalten, ist nicht gewährleistet.

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Rechte des Betriebsrats

Informationsrechte

  • § 80 Abs. 2, § 90 Abs. 1 BetrVG

    • 'Bringschuld' des Arbeitgebers; trotzdem sollte sich der BR aktiv Informationen besorgen, am besten über eine ausführliche Frageliste.

    • Der Arbeitgeber muss den BR 'umfassend' informieren, d.h. über (fast) alles, unabhängig davon, ob der BR dabei Mitbestimmung hat. Vorhandene schriftliche Unterlagen (z.B. das 'Verfahrensverzeichnis' oder das Datensicherheitskonzept gemäß § 9 BDSG) muss er dem BR auf Verlangen vorlegen.

Kontrollrechte

  • § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG; wichtig:

    • Sehr umfassende Kontrollpflicht des BR in Bezug auf den Arbeitnehmerdatenschutz; dazu gehört auch die Kontrolle, dass die Bestimmungen des BDSG eingehalten werden.

    • Es empfiehlt sich, bei der Kontrolle eng mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten zusammen zu arbeiten.

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Literatur

  • Däubler: ‚Gläserne Belegschaften? Datenschutz in Betrieb und Dienststelle‘, 5. Auflage, 2010, BUND-Verlag, 49,90 €

    • Eine aktualisierte Neuausgabe des bewährten 'Klassikers' zum Arbeitnehmerdatenschutz - ein MUSS für jeden Betriebsrat, der sich mit Datenschutz befasst.

  • Gola, Wronka: 'Handbuch zum Arbeitnehmerdatenschutz', 5. Auflage, 2010, Datakontext-Fachverlag, 89,00 €

    • Behandelt alle möglichen Aspekte des Arbeitnehmerdatenschutzes, ist in seiner Tendenz aber eher arbeitgeberorientiert.

  • Gola; Schomerus: 'BDSG. Kommentar', 10. Auflage, 2010, Verlag C. H. Beck, 54 €

    • Ein vollständiger und aktueller Kommentar zum BDSG

  • Bachner, Hellmann: ‚Die Betriebsvereinbarung. Mit Mustervereinbarungen auf CD-ROM‘, Bund-Verlag 2010, 34,90 €

    • Umfangreiche juristische und praktische Erläuterungen zum Thema ‚Betriebsvereinbarung und große Sammlung von ‚Musterbetriebsvereinbarungen‘ zu den verschiedensten Themen (Texte als WORD-Dokument auf CD) - sehr empfehlenswert

  • Zeitschrift: 'Computer und Arbeit', AiB-Verlag, Köln, 85,20 € / Jahr (11 Hefte)

    • enthält immer sehr interessante Info. u.a. zum betrieblichen  Datenschutz, speziell für BR/PR – sehr empfehlenswert

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Internet-Adressen

  • www.datenschutz.de

    • Ein umfassendes Datenschutzportal, das von den Landes- und dem Bundesdatenschutzbeauftragten betrieben wird. Hier sind zahlreiche, auch aktuelle Informationen hinterlegt, Dokumente können herunter geladen werden, und zahlreiche Links zu datenschutzrelevanten Internet-Seiten werden angeboten. Sehr empfehlenswert.

  • www.zaftda.de

    • Hier findet man alle Tätigkeitsberichte der Datenschutzbehörden und –beauftragten

  • www.projekt-datenschutz.de

    • Aktuelle Übersicht über Datenschutzverstöße in Firmen und Behörden

  • www.bsi.de

    • Das Internet-Angebot des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik enthält, neben vielen anderen Themen, auch viele Informationen zur Sicherheit bei Internet, zur Funktionsweise und Gestaltung einer Firewall usw.

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