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Inhouse-Seminare
Letzte Bearbeitung:
12.04.2012
Betriebs- und Personalräte zu qualifizieren und zu beraten,
damit die Computer im Büro und im Betrieb möglichst ohne Nachteile für die
Beschäftigten eingesetzt werden, ist eine meiner wichtigsten Aufgaben. Dazu lade
ich zu eigenen Seminaren ein (s. Seminare),
ich führe aber auch Seminare gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG etc. maßgeschneidert
für den BR/PR einer Firma oder Behörde vor Ort durch.
Bei einem solchen Inhouse-Seminar brauchen Sie nicht zu
reisen, sondern das Seminar kommt zu Ihnen in den Betrieb. Den Arbeitgeber wird
es freuen, dass in der Regel die Kosten pro Person weitaus geringer als bei
anderen Seminaren sind – deshalb können dann auch mehr KollegInnen daran
teilnehmen (denn mein Honorar ist unabhängig von der Anzahl der
TeilnehmerInnen).
Bei einem Inhouse-Seminar kann ich natürlich auch auf Ihre
speziellen Bedürfnisse und Fragen eingehen. Die Anzahl der TeilnehmerInnen ist
nicht beschränkt. Meine Seminare dauern im allgemeinen 1-3 Tage.
Eine Übersicht über alle Themen, für die ich Inhouse-Seminare
veranstalten kann, findet sich
hier.
Sie möchten gerne ein Angebot für ein Inhouse-Seminar?
Falls Sie Interesse an einem Inhouse-Seminar haben, schicke
ich Ihnen gerne – für Sie unverbindlich – ein Angebot. Faxen Sie mir bitte das
nachfolgende Formular (download
) ausgefüllt zu – ich werde Ihnen dann innerhalb einer Woche ein Angebot
zukommen lassen.
Aktuelle Inhouse-Seminare
Letzte Bearbeitung:
12.04.2012
Themen
Digitale
Telefonanlagen - Voice over IP - ACD - CTI/UC/UMS
Datenschutz und Mitbestimmung bei IT-Systemen
Die Videoüberwachung im Betrieb
Die digitale Personalakte aus Sicht des BR/PR
Einsatz
von Smartphones im Betrieb
Digitale Telefonanlagen – Voice over IP –
ACD – CTI/UC/UMS
Seminarbeschreibung
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Zum ersten Mal seit Einführung von ISDN vor fast
20 Jahren werden wieder in größerem Umfang Telefonanlagen in den
Betrieben und Verwaltungen ausgebaut bzw. durch neue Anlagen
ersetzt. Man will vor allem von den technischen Fortschritten
profitieren und z.B. durch Voice over IP (VoIP, d.h. Telefonieren
über Internet oder Intranet) Kosten- und vielleicht auch
Personaleinsparungen erzielen.
Parallel dazu gewinnen Zusatzfunktionen eine immer
größere Bedeutung:
Mittels ACD (= Automatic Call
Distribution) wollen viele Firmen einerseits die Erreichbarkeit
für ihre Kunden verbessern, gleichzeitig aber auch noch genauer
kontrollieren, wer wie lange mit wem telefoniert. Diese
Call-Center-Technik hält aber jetzt auch zunehmend Einzug in
andere Betriebe und Verwaltungen.
Mittels CTI/UC/UMS (CTI = Computer
Telephony Integration, UC = Unified Communication, UMS = Unified
Message System) soll die Integration von Computeranwendungen und
Telefon voran getrieben werden – damit können dann z.B.
automatisch Nachrichten im Anrufbeantworter als E-Mail verschickt
werden. Ein Beispiel dafür ist der neue MS Office Communication
Server (OCS bzw. Lync).
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Was aber bedeutet dies alles für die
Beschäftigten? Einerseits bietet die neue Technik durchaus einen
Komfort beim Telefonieren, den es bisher noch nicht gab,
andererseits sind aber auch eine ganze Reihe von Problemen
absehbar, von der ausgedehnten Überwachungsmöglichkeit der
Telefonate über Sicherheitsprobleme bei VoIP bis hin zu einer
möglichen Leistungsverdichtung und Rationalisierung mittels ACD
und CTI/UC/UMS.
Mit all diesen Themen wollen wir uns in diesem
Seminar auseinander setzen. Im einzelnen sollen folgende Themen
behandelt werden:
Funktionsweise und Eigenschaften
moderner Telefonanlagen (VoIP, ACD, CTI/UC/UMS)
Auswirkungen und Probleme aus Sicht
der Beschäftigten (Verhaltens-/Leistungskontrolle, Datenschutz,
Fernmeldegeheimnis …)
Informations-, Mitbestimmungs- und
Kontrollrechte des BR/PR
Eckpunkte für eine
Betriebs-/Dienstvereinbarung
Hinweise zur weiteren Vorgehensweise
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Kosten
Die Kosten für das 2-Tages-Seminar betragen 2.400 €; hinzu kommt noch, je
nach Entfernung, eine Reisekostenpauschalen zwischen 150 und 400 €, jeweils
zzgl. MwSt. Damit sind alle meine Honorar-, Reise- und Sachkosten abgedeckt.
Top
Datenschutz und Mitbestimmung bei
IT-Systemen
Seminarbeschreibung
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Datenschutz ist in vielen Betrieben leider immer
noch ein Fremdwort. Dabei wird dort eine kaum noch überschaubare
Menge an personenbezogenen Daten erfasst und gespeichert, angefangen
von den Personalstammdaten in der Lohn- und Gehaltsabrechnung über
Produktionsdaten bis hin zu Telefon-, E-Mail- und Internet-Daten.
Alle diese Daten müssen gemäß
Bundesdatenschutzgesetz vor Missbrauch und unberechtigtem Zugriff
geschützt werden – darüber zu wachen ist u. a. auch Aufgabe des
Betriebs-/Personalrats.
Aber was heißt überhaupt Datenschutz? Welche Daten
fallen konkret darunter, welche nicht? Wie kann der
Betriebs-/Personalrat kontrollieren, ob der Datenschutz für die
Arbeitnehmerdaten im In- und Ausland eingehalten wird?
Daneben hat der BR/PR ein klares
Mitbestimmungsrecht beim Einsatz von IT-Systemen: Ein IT-System darf
in der Regel erst in Betrieb genommen werden, wenn ihm der BR/PR
(oder eine Einigungsstelle) zugestimmt hat.
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Doch wie nimmt man in
der Praxis diese Mitbestimmung wahr? Und welche Systeme fallen
darunter, welche nicht? Wie verhält sich die Mitbestimmung zum
Datenschutz? Mit all diesen Fragen wollen wir uns im dem Seminar
beschäftigen. Hier die Themen im einzelnen:
Geschichte und Begriffe des
Datenschutzes
Überblick über die Arbeitnehmerdaten
im Betrieb
wichtige Inhalte des BDSG für den
Arbeitnehmerdatenschutz (einschl. der jüngsten Änderungen des
BDSG)
Stellung und Aufgaben des
betrieblichen Datenschutzbeauftragten, Zusammenarbeit mit dem
BR/PR
praktische Hinweise zur Kontrolle des
Datenschutzes im Betrieb
Informations-, Mitbestimmungs- und
Kontrollrechte des BR/PR für IT-Systeme
Eckpunkte für eine
Betriebs-/Dienstvereinbarung
Hinweise zur weiteren Vorgehensweise
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Kosten
Die Kosten für das 3-Tages-Seminar betragen 3.600 €; hinzu kommt noch, je
nach Entfernung, eine Reisekostenpauschalen zwischen 150 und 400 €, jeweils
zzgl. MwSt. Damit sind alle meine Honorar-, Reise- und Sachkosten abgedeckt.
Top
Die Videoüberwachung im Betrieb
Seminarbeschreibung
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In immer mehr Betrieben wird eine Videoüberwachung
der Beschäftigten eingeführt. Als Begründung werden meist die
Sicherheit und der Schutz vor Diebstählen genannt. Der ‚gläserne
Arbeitnehmer’ lässt grüßen.
Eine solche Überwachung ist aus
datenschutzrechtlichen Aspekten höchst problematisch und darf nur
dann durchgeführt werden, wenn alle anderen Methoden und Maßnahmen
nicht ausreichen. Da eine Videoüberwachung der Mitbestimmung des
BR/PR unterliegt, darf sie erst dann in Betrieb genommen werden,
wenn ihr der BR/PR zugestimmt hat.
In dem Seminar soll der aktuelle Stand der Technik
bzgl. der Videoüberwachung dargestellt werden.
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Das ganze wird aus datenschutzrechtlicher Sicht –
wobei insbesondere auch auf das neue BDSG eingegangen wird –
ausführlich beleuchtet und anhand praktischer Beispiele diskutiert.
Das BAG hat zur Videoüberwachung zwei wichtige
Beschlüsse veröffentlicht, deren Konsequenzen im Seminar beleuchtet
werden sollen.
Als ein Schwerpunkt des Seminars werden die
rechtlichen Grundlagen für die Beteiligung, insbesondere die
Mitbestimmung des BR/PR, ausführlich behandelt, und es soll
diskutiert werden, was in einer möglichen
Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Videoüberwachung stehen könnte. |
Kosten
Die Kosten für das 1-Tages-Seminar betragen 1.200 €; hinzu kommt noch, je
nach Entfernung, eine Reisekostenpauschalen zwischen 150 und 400 €, jeweils
zzgl. MwSt. Damit sind alle meine Honorar-, Reise- und Sachkosten abgedeckt.
Top
Die digitale Personalakte
aus Sicht des BR/PR
Seminarbeschreibung
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Wird bei Ihnen auch die bisher manuell geführte
Personalakte durch die digitale (elektronische) Personalakte
ersetzt? Oder ist das für die nächste Zeit geplant? Dann sollten Sie
sich einschalten und Ihre Mitbestimmungsrechte wahrnehmen.
Aus Sicht des Datenschutzes und der
Interessenvertretung treten dabei eine ganze Reihe von Problemen und
Fragen auf, wie z.B.:
Was ist überhaupt eine Personalakte? Welche Dokumente und Dateien
gehören dazu, welche nicht?
Nach welchen Grundsätzen muss eine
Personalakte geführt werden? Wie können diese Grundsätze bei der
digitalen Personalakte eingehalten werden?
Was sind die datenschutzrechtlichen
Anforderungen an die Gestaltung der digitalen Personalakte?
Wie ist gewährleistet, dass bei der
Übertragung der bisherigen Papier-Personalakte in die digitale
Personalakte der Datenschutz und die Datensicherheit eingehalten
werden?
Das ganze wird aus datenschutzrechtlicher Sicht
ausführlich beleuchtet und anhand praktischer Beispiele diskutiert.
Darüber hinaus hat der BR/PR bei
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der digitalen Personalakte eine Reihe von
Informations-, Beteiligungs- und Kontrollrechten, die in diesem
Seminar beleuchtet werden sollen.
Im einzelnen sollen folgende Punkte behandelt
werden:
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zulässige und unzulässige Inhalte
einer Personalakte
-
Grundlagen, Funktionsweise und
Komponenten der elektronischen Archivierung
-
Überführung der Papierakten in die
digitale Personalakte aus Sicht des Datenschutzes
-
Anforderungen des Datenschutzes an
die Gestaltung und Führung der digitalen Personalakte
-
Gestaltung des Einsichtsrechts von
MitarbeiterInnen und Vorgesetzten in die digitale Personalakte
-
Informations-, Mitbestimmungs- und
Kontrollrechte des BR/PR bei der Einführung der digitalen
Personalakte
Eckpunkte für eine
Betriebs-/Dienstvereinbarung
Hinweise zur weiteren Vorgehensweise
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Kosten
Die Kosten für das 1-Tages-Seminar betragen 1.200 €; hinzu kommt noch, je
nach Entfernung, eine Reisekostenpauschalen zwischen 150 und 400 €, jeweils
zzgl. MwSt. Damit sind alle meine Honorar-, Reise- und Sachkosten abgedeckt.
Top
Einsatz von Smartphones im Betrieb
Seminarbeschreibung
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Aus dem Handy, das viele MitarbeiterInnen schon
seit vielen Jahren betrieblich nutzen, wird jetzt ein vollwertiges
Smartphone. Man kann damit nicht nur telefonieren – das Smartphone
ist in Wirklichkeit ein vollwertiger, leistungsfähiger Computer.
Damit tauchen aber auch all die Probleme und Fragen auf, die der
BR/PR schon seit langem vom Computereinsatz kennt:
-
Welche technischen Möglichkeiten bieten die
heutigen Smartphones, die für den BR/PR wichtig sind?
-
Darf das betriebliche Smartphone auch privat
genutzt werden und umgekehrt? Gibt es für Smartphones etwas
Ähnliches wie die TwinCard für Handys?
-
Welche Vor- und Nachteile hat BYOD ('Bring Your
Own Device') für die Mitarbeiter?
-
Wie ist der Datenschutz, insbesondere auch die
Datensicherheit, auf dem Smartphone gewährleistet?
-
Dürfen neue Apps einfach so installiert werden
oder hat der BR/PR dabei ein Mitspracherecht?
-
Wie sollen die MitarbeiterInnen für die Nutzung
der Smartphones qualifiziert werden?
-
Muss der/die MitarbeiterIn immer erreichbar
sein, auch außerhalb der Arbeitszeit?
Alle diese Fragen und Themen werden ausführlich
beleuchtet und anhand praktischer Beispiele diskutiert.
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Darüber hinaus hat der BR/PR bei der Einführung
und Nutzung von Smartphones eine Reihe von Informations-,
Beteiligungs- und Kontrollrechten, die in diesem Seminar beleuchtet
werden sollen.
Im einzelnen sollen insbesondere folgende
Punkte behandelt werden:
-
technische Fähigkeiten der Smartphones (z.B.
Apps, Lokalisierungsfunktionen etc.)
-
Mobile Device Management-Systeme (MDM)
-
Möglichkeiten
der Verhaltens- und Leistungskontrolle
-
Datenschutz und Datensicherheit
-
Nutzungsregeln (private/dienstliche Nutzung)
und BYOD
-
Recht auf Abschalten außerhalb der Arbeitszeit
-
Qualifizierung
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Informations-, Mitbestimmungs- und
Kontrollrechte des BR/PR bei der Einführung und Nutzung von
Smartphones und dem Einsatz von Apps
-
Eckpunkte für eine
Betriebs-/Dienstvereinbarung
-
praktische Hinweise zur weiteren Vorgehensweise
-
weiterführende Literatur- und Internethinweise
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Kosten
Die Kosten für das 1-Tages-Seminar betragen 1.200 €; hinzu kommt noch, je
nach Entfernung, eine Reisekostenpauschalen zwischen 150 und 400 €, jeweils
zzgl. MwSt. Damit sind alle meine Honorar-, Reise- und Sachkosten abgedeckt.
Top
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